Schnell, sicher, kundenfreundlich
LÜTZE erhält zollrechtliche Zulassung AEO-F als „Authorized Economic Operator“
LÜTZE kann mit dem Erhalt des AEO-F Zertifikats seit 1.03.14 vereinfachte zollrechtliche Abfertigungen umsetzen. Der grenzüberscheitende Lieferverkehr wird damit für alle LÜTZE-Kunden noch schneller.
Mit dem Erhalt des AEO-F Zertifikates genießt LÜTZE zollrechtliche Privilegien. Hintergrund: Unternehmen, die diesen Status besitzen gelten innerhalb der Europäischen Union als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig. Zu den Vorteilen des AEO-F Zertifikats gehört ein vereinfachtes Zoll- und Anmeldeverfahren. Alle für das Ausland bestimmten Lieferungen können somit dank vereinfachter Prüfungen von Waren und Unterlagen schneller versendet werden. Das Zertifikat wird symbolisiert durch das AEO-Symbol und dient als Nachweis für eine sichere Lieferkette im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Der AEO-Status ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Auch über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wird der Status des „Authorized Economic Operator“ (Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten) anerkannt. Abkommen bestehen derzeit mit der Schweiz, Norwegen, Japan und den USA. Mit weiteren Drittländern, insbesondere mit China, steht die Europäische Union in Verhandlungen.
Der Weg zum AEO-F Zertifikat
Um das AEO-F Zertifikat zu erhalten, musste LÜTZE mit 1,5 Jahren Vorlauf unterschiedliche Abläufe intern anpassen und insbesondere IT-Technische Vorleistungen erbringen. Für die Datenbank wurde eine Compliance Abfrage programmiert sowie in der ERP / PPS-Software eine entsprechende Dual-Use Prüfung hinterlegt. Neben den technischen Vorrausetzungen müssen eine qualifizierte Buchführung und angemessene Sicherheitsstandards nachgewiesen werden.
Hintergrundwissen: AEO-F Zertifikat und „Bekannter Versender“
Parallel zum AEO-Status gibt es nach wie vor die Zertifizierung zum „Bekannten Versender“. Der „Bekannte Versender“ stellt die sichere Lieferkette bis zum Flughafen sicher. Die Vorgaben hierfür werden vom Luftfahrtbundesamtes erstellt. Der AEO-Status ist deutlicher umfangreicher. Beim AEO wird das ganze Unternehmen überprüft und nicht nur Teilbereiche. Der AEO garantiert somit eine sichere Lieferkette bis hin zum Endkunden.
Weitere Informationen zum AEO unter: www.zoll.de
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